26.01.2017 13:02
Registrierkassenpflicht - verpflichtende Sicherheitseinrichtungen ab 01.04.2017
Ab 01. April müssen alle Registrierkassenbelege folgende Informationen beinhalten:
- Bezeichnung des liefernden / leistenden Unernehmens
- fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung des Geschäftsvorfalles einmalig vergeben wird
- Datum und Uhrzeit der Belegausstellung
- Mengenangabe sowie die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistungen
- Barzahlungsbetrag getrennt nach Steuersätzen
- Kassenidentifikationsnummer
- Inhalt des maschinenlesbaren Code (QR Code)
Die verpflichtende Sicherheitseinrichtung, in Form einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit, dient dem Schutz des elektronischen Aufzeichnungssystems gegen Manipulation. Dabei werden bestimmte Beleginformationen unveränderbar miteinander verknüpft und verschlüsselt.